Aus dem Protokoll der Beratung zur „Vervollkommnung von Mitteln der gedeckten Truppenführung in der Volksmarine“ vom März 1988 für die 4.Flottille (29 Einheiten)Teilnehmer seitens der
VM waren:
KzS Sim.
FK Ulr.
FK Kli.
FK Berg.
FK Geis.
Auf der Tagesordnung stand unter anderem die Frage zu klären, ob die vorhandenen Mittel der gedeckten Truppenführung (MgTF) noch den Bedingungen der ständigen und höheren GF entsprechen – respektive deren Entwicklung und zukünftige Gestaltung.
Zweitens wurden Fragen der Reduzierung geheim zu haltender Informationen in entsprechenden Dokumenten an Bord und die Reduzierung der MgTF insgesamt diskutiert.
Drittens wurde der Stand der Ausrüstung von Schiffen und Booten mit SAS-Fernsprech- und Fernschreibtechnik (hier T-612, T-206 3M1, R-142-
VM) analysiert.
Vordringlich war offensichtlich die (erhebliche?) Reduzierung von
Vs-material an Bord.
Eine Vereinheitlichung der vorhandenen Signaltabellen (ST 06009 und 06010 – keine Ahnung, welchen Inhalt diese hatten! ) musste jedoch auch immer den Weg über die Genehmigung durch das Zentrale Chiffrierorgan (ZCO) nehmen und würde sicher wieder viel Zeit in Anspruch nehmen.
Eine konkrete Festlegung dieser Beratungsrunde lautete, dass in Zukunft nur noch an Bord der Schiffe/Boote die Chiffriermittel, Codiermittel/-tabellen, SAS- und Chiffriergeräte mitzuführen sind, die „unbedingt“ zur Aufgabenerfüllung gebraucht wurden.
Im Gegensatz zu bestehenden landseitigen Verbindungen erhielten die „seeseitigen“ SAS- und Chiffrierverbindungen getrennte Schlüsselbereiche.
Für die sogenannten „nichtstrukturmäßigen“–also die ohne offizielle Betriebsberechtigungen-,
(z.B. der Kmdt., IWO oder
Funker) sollten sogenannte Zyklogramme (Arbeitsanweisungen) erarbeitet werden, die dann auch durch das ZCO abgenickt werden sollten.
Interessant in diesem Zusammenhang war die konkrete Überlegung der Genossen der Abtlg.(N) im
KVM, in Zukunft alle Einzelverbindungen der Schiffe/Boote zum
KVM abzurüsten und statt dessen die Nachrichtenübermittlung der entsprechenden Aufklärungsinformationen dann über die entsprechend ausgestatteten Abteilungen z.B. des FIKO oder des KSH (Kombinat See- und Hafenwirtschaft) an das
KVM zu realisieren.
Beispiel: Projekt 1159 übermittelt AI mit Chiffriergerät M-125-MN → an FIKO.
FIKO mit Chiffriergerät M-125 weiter → an
KVM.
Die Genehmigung zur Truppennutzung des Sprachchiffriergerätes T-612 als Nachfolger der unsicher gewordenen R-754 Sirena lag vor und die Realisierung der Überarbeitung der 1. Und 2. DAO zur Einführungsbestimmung sollte bis Ende Juli 1988 vorgelegt werden.
Das SFe-Gerät T-219 „Jachta“ sollte noch einmal auf ein präzisiertes „Minimalbedarfsziel“ überprüft werden und dann durch den CNVM beim MinfNVvorgelegt werden.
Offensichtlich „haberte“ es schon zu dieser Zeit an der Lieferfähigkeit – und bereitschaft der Freunde, die für den Betrieb notwendigen Retranslationsgerätesätze in erforderlicher Höhe bereitzustellen.
Dazu liefen schon seit etlichen Monaten diverse Gesprächsrunden zwischen dem CNVM und dem CNMfNV – allerdings wohl nicht mit den erhofften und militärisch notwendigen Geschwindigkeiten.
Anbei die grafische Darstellung der MgTF der Schiffe/Boote der 6.
Flottille Anfang des Jahres 1988 – soweit ich sie darstellen konnte.
MgTF 4. Flottille 1988.jpg | Zeichenerklärung.jpg |
Quelle(n):
Protokoll der Beratung zur Vervollkommnung von Mitteln der gedeckten Truppenführung vom 03.03.1988
VVS-Nr.: D 364 201, 4. Ausfertigung
CHIFFRIERSACHE - GVS
GVS-Nr.: D 272 837, 5.Ausfertigung
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